Rechtsprechung
   FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19879
FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07 (https://dejure.org/2010,19879)
FG München, Entscheidung vom 26.02.2010 - 14 K 1705/07 (https://dejure.org/2010,19879)
FG München, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 14 K 1705/07 (https://dejure.org/2010,19879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorsteuerberichtigung bei Organträger bei Insolvenz der Organgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerberichtigung beim Organträger im Falle der Insolvenz der Organgesellschaft; Umsatzsteuerrechtliche Pflichten der Organträger bei Umsätzen der Organgesellschaften auch nach Beendigung der Organschaft; Herbeiführung der organisatorischen Eingliederung durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerberichtigung bei Organträger nach Insolvenz der Organgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerberichtigung bei Organträger nach Insolvenz der Organgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.10.2009 - V R 14/08

    Uneinbringliche Entgelte in der Insolvenz

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    Damit sind die Voraussetzungen für die Vorsteuerberichtigung gegenüber der Klägerin erfüllt, da es ausreicht, dass die Organschaftsbeendigung und die Uneinbringlichkeit gleichzeitig erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 V R 14/08, DB 2010, 373).

    Ab diesem Zeitpunkt haben die vermieteten Geschäftsräume nicht mehr die Grundlage für eine Unternehmenstätigkeit der L-GmbH gebildet (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 V R 14/08, DB 2010, 373).

  • BFH, 01.04.2004 - V R 24/03

    Organschaft im Insolvenzfall

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    Es nimmt auf seine Ausführungen in der Einspruchsentscheidung und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. April 2004 V R 24/03 Bezug, wonach die steuerlichen Konsequenzen aus der Organschaft bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Organgesellschaft durch den Organträger zu tragen seien.

    Ist der Organträger zugleich Geschäftsführer der Organgesellschaft, bleibt die organisatorische Eingliederung bestehen, solange die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht auf eine andere Person übergeht (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 2004 V R 24/03, BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905).

  • BFH, 06.06.2002 - V R 22/01

    Vorsteuer; Uneinbringlichkeit der Leistungsentgelte bei der Organgesellschaft

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    Von einer Uneinbringlichkeit ist spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2002 V R 22/01, BFH/NV 2002, 1352, UR 2002, 429).

    21 3. Der Vorsteuerrückforderungsanspruch, der infolge der Uneinbringlichkeit der Leistungsentgelte bei der L-GmbH (Organgesellschaft) entstanden ist, richtet sich demzufolge gegen die Klägerin als Organträger, weil die Organschaft noch bis zur Uneinbringlichkeit des Leistungsentgelts bestanden hat (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2002 V R 22/01, BFH/NV 2002, 1352, UR 2002, 429).

  • BFH, 29.01.2009 - V R 67/07

    Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei angeordneter Zwangsverwaltung

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    Die Tätigkeiten von Organträger und Organgesellschaft müssen lediglich aufeinander abgestimmt sein und sich dabei fördern und ergänzen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 2009 V R 67/07, BFHE 225, 172, BStBl II 2009, 1029).
  • BFH, 10.03.2009 - XI B 66/08

    Ende der Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters - keine

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    Dies wäre erst dann der Fall, wenn sie auf eine andere Person überginge (vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 2009 XI B 66/08, BFH/NV 2009, 977).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 30/06

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    Denn der Organträger kann über seine leitenden Mitarbeiter dieselben Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Organgesellschaft ausüben wie bei einer personellen Verflechtung über die Geschäftsführung von Organträger und Organgesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFH/NV 2009, 2080).
  • BFH, 03.04.2008 - V R 76/05

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    Die organisatorische Eingliederung geschieht in aller Regel durch die personelle Verflechtung der Geschäftsführungen (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2008 V R 76/05, BFHE 221, 443, BStBl II 2008, 905, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    Die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG erforderliche organisatorische Eingliederung kann insbesondere durch eine Personenidentität in den Leitungsgremien von Organträger und Organgesellschaft herbeigeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2003 V R 63/01, BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434).
  • BFH, 20.07.2006 - V R 13/04

    Uneinbringlichkeit einer Entgeltsforderung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    17 a) Uneinbringlich ist eine Forderung nicht schon, wenn der Leistungsempfänger die Zahlung nach Fälligkeit verzögert, sondern erst, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung ganz oder teilweise jedenfalls auf absehbare Zeit nicht wird durchsetzen können (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 2004 V R 72/03, BStBl II 2004, 684 und vom 20. Juli 2006 V R 13/04, BStBl II 2007, 22).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 72/03

    Entgeltkorrektur bei Forderungsausfall

    Auszug aus FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07
    17 a) Uneinbringlich ist eine Forderung nicht schon, wenn der Leistungsempfänger die Zahlung nach Fälligkeit verzögert, sondern erst, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung ganz oder teilweise jedenfalls auf absehbare Zeit nicht wird durchsetzen können (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 2004 V R 72/03, BStBl II 2004, 684 und vom 20. Juli 2006 V R 13/04, BStBl II 2007, 22).
  • BFH, 07.12.2006 - V R 2/05

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage

  • FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 3972/02

    Voraussetzungen für eine Zurechnung der von einer Organgesellschaft i.S.d. § 2

  • FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19

    Umsatzsteuervoranmeldung, Uneinbringlichkeit, Steuerberater, Haftungsbescheid,

    Es ist dann nämlich in absehbarer Zeit nicht mehr damit zu rechnen, dass der Schuldner die Forderungen erfüllen wird (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997 XI R 25/97, BStBl II 1998, 69, Rz. 15; Finanzgericht München, Urteil vom 26. Februar 2008, 14 K 1705/07, EFG 2010, 1270, Rz. 18 f. und Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. Februar 2008 7 K 3972/02, EFG 2008, 905, Rz. 93; vgl. auch Schwarz, B. in Schwarz/Wittmann/Radeisen, Kommentar zum UStG, § 17 Rz. 167).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht